Lieferkettensorg-faltspflichtengesetz (LkSG)

In der HABA FAMILYGROUP zieht sich verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln wie ein roter Faden durch die Geschichte. Zum einen ist generationenübergreifendes Denken fest in unseren Werten verankert – und damit ein bewusster und schonender Umgang mit den Ressourcen, insbesondere denen der nachfolgenden Generationen. Zum anderen leben wir als Firmenfamilie unternehmerische Verantwortung für alle Menschen, mit denen wir in Kontakt stehen.

Im Mittelpunkt der HABA FAMILYGROUP stehen die Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen, deren Zufriedenheit höchste Priorität hat.

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte bewusst und haben diese in unseren Verhaltensgrundsätzen verankert. Wir verpflichten uns, diese Rechte in unserem eigenen Unternehmen und in unseren Lieferketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechts- und Umweltverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Bei den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Menschenrechte gehen wir keine Kompromisse ein.

Grundsatzerklärung gem. Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-Grundsatzerklärung.pdf (611,6 KiB)

Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir legen größten Wert auf die Zufriedenheit unserer Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Beschäftigten. Deshalb haben wir ein professionelles Beschwerdemanagement eingeführt, um Verstöße und Missstände in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltrisiken und -verletzungen frühzeitig und verantwortungsbewusst zu erkennen und geeignete Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Der Beschwerdemechanismus steht allen offen und ermöglicht es Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Beschäftigten oder anderen Personen, auf menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des eigenen Geschäftsbereichs oder eines direkten Zulieferers entstanden sind.

Beispiele für die Verletzungen von menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken können sein:

  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Beschäftigten
  • Mobbing
  • Alle Formen der Sklaverei
  • Zwangsarbeit
  • Missachtung der geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes (wie z. B. ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen, ungenügende Ausbildung und Unterweisung)
  • Vorenthalten eines angemessenen Lohns
  • Nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen
  • Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Abfällen

Die hinweisgebende Person muss bei der Meldung mitteilen, ob sie anonym bleiben möchte. Es wird allerdings eine Kontaktmöglichkeit benötigt, um Rückfragen zu stellen und über den Stand der Bearbeitung informieren zu können. Dementsprechend wird empfohlen, dass die hinweisgebende Person ihre Identität offenlegt. Alternative kann eine Kontaktmöglichkeit genannt werden, welche nicht auf die Identität der Person schließen lässt. Ohne die Einwilligung der hinweisgebenden Person dürfen keine personenbezogenen Informationen oder Umstände, die Rückschlüsse über die Identität zulassen, an Dritte weitergegeben werden, außer diese sind gesetzlich dazu verpflichtet. Die Identität der betroffenen Person(en) wird vertraulich behandelt.

Damit der Hinweis verfolgt werden kann, muss die Meldung folgendes enthalten:

  • Art der Beschwerde bzw. des Hinweises
  • Die verantwortliche Person für das Fehlverhalten (sofern bekannt)
  • Tatsachen, die das Fehlverhalten belegen
  • Das betroffene Unternehmen
  • Kontakt der hinweisgebenden Person

Die Grundsatzerklärung der HABA FAMILYGROUP wurde am 01.04.2024 von der Geschäftsführung verabschiedet.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

1. Hinweis bzw. Beschwerde geht ein

Ein Hinweis bzw. eine Beschwerde wird per Mail an lksg@habafamilygroup.com gemeldet.

2. Eingangsbestätigung

Der Eingang des Hinweises bzw. der Beschwerde wird innerhalb von sieben Werktagen gegenüber dem Hinweisgeber (bei Offenlegung der Identität) bestätigt und dokumentiert.

3. Prüfung & Bearbeitung

Der Hinweis bzw. die Beschwerde wird vom Menschenrechtsbeauftragten geprüft und für das weitere Verfahren die Zuständigkeiten festgelegt. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person (bei Offenlegung der Identität) eine Begründung.

4. Rückmeldung

Spätestens nach 3 Monaten erhält die hinweisgebende Person (bei Offenlegung der Identität) eine Rückmeldung über geplante oder getroffene Abhilfemaßnahmen.

5. Überprüfung & Abschluss

Das erzielte Ergebnis wird gemeinsam mit der hinweisgebenden Person (bei Offenlegung der Identität) evaluiert.